Die Gewerbebehörde warnt vor „Kaffeefahrten“

Identität des Absenders wird verschleiert

„Ihnen wurde ein Gewinn im Wert von 400 Euro zugeteilt. Dieser Gewinn wurde bereits geprüft und steht nun zur Ausgabe. Deshalb möchte ich Ihnen als Ihr persönlicher Kundenberater Ihren Gewinn über die volle Summe gerne persönlich am 6. August in unserer nahe gelegenen Zweigstelle überreichen.  Ihr Gewinn wird nicht geteilt. Sie bekommen ihn garantiert in voller Höhe ausgehändigt.“

So wurde eine Pforzheimerin dieser Tage unter dem Absender „Telefongewinnspiel“ über ihre angebliche (und ebenso kostenlose, wie auch erfolgreiche) Teilnahme am Gewinnspiel informiert. Und sie möge sich doch unverzüglich bei einem Postfach in der Stadt Twistringen, einer 13.000 Seelen-Gemeinde im Landkreis Diepholz, 35 km südlich von Bremen, anmelden. Um die Anmeldelust zu steigern, wird noch versprochen: „Zusätzlich haben Sie bei unserer Endauslosung unter allen Gewinnern einen Nominierungspreis in Höhe von 1.000 Euro in Bar erzielt, der staatlich garantiert wird und jedem Gewinner am 06.08.2009 ausgezahlt wird.“

Dieser Brief, der ganz einer Rechnung bzw. einem Schreiben der Deutschen Telekom nachempfunden ist, wurde von der Adressatin der Gewerbeabteilung des Amts für öffentliche Ordnung zugeleitet. Dort lautet die Auskunft, dass es sich hier wohl einzig und alleine um eine Einladung zu einer der dubiosen Kaffeefahrten handelt. Dafür spricht, dass die Identität des Absenders verschleiert wurde – bei der Stadtverwaltung Twistringen ist eine entsprechende Firma nicht bekannt, der Anmeldeservice ist im Telefonbuch von Twistringen nicht zu finden und die unbekannten Hintermänner verstecken sich hinter einer Postfach-Adresse. Das hat natürlich gute Gründe: Man will verhindern, dass man

●          von den Empfängern der Einladung womöglich auf den Gewinn verklagt wird,

●          von den Verbraucherzentralen oder von der Wettbewerbszentrale wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht belangt und verklagt wird und

●          sich Ärger mit Ordnungsbehörden oder Polizei einhandelt.

Die Gewerbeabteilung des Amts für öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass es übliche Masche ist, zu „Kaffeefahrten“ unter dem Versprechen von Gewinnen, Geschenken und anderen Zuwendungen einzuladen. Das Lockmittel entpuppt sich wie hier dann schnell nicht als Geldgewinn, sondern – so wörtlich – Gewinn im Wert von 400  Euro, was immer dann auch am Ende stehen mag. Von einer „Nominierung“ für einen Preis von 1.000  Euro wird noch gesprochen, was schließlich gar nichts bedeutet. Natürlich darf man, wie in solchen Fällen üblich, weitere Personen mitbringen. Das Ziel ist zwar meist unbekannt, immerhin wird man aber kostenlos mit einem Bus zum Veranstaltungsort gebracht werden. Am Ende steht eine Verkaufsveranstaltung, auf der dann (meist gutgläubigen älteren Menschen) Ware

●          mit falschen Versprechungen und

●          Lügen hinsichtlich der Preiswürdigkeit und

●          zum Teil durch Ausüben von Druck

●          wesentlich überteuert verkauft wird.

Eines muss man dem unbekannten Veranstalter bescheinigen: Der Brief ist geschickt formuliert und die Aufmachung wirkt so seriös, dass man tatsächlich Zweifel bekommen kann, ob man nicht tatsächlich etwas gewonnen hat. Und immerhin wird zu einem kostenlosen Frühstück eingeladen. „Ein gutes Mittagessen darf hierbei auch nicht fehlen.“ heißt es weiter und zu dem erhalte man ein Freigetränk. Über die Kosten des Mittagessens redet man besser nicht.

Es ist übrigens davon auszugehen, dass es sich bei dem Schreiben nicht um einen Einzelfall handelt. Immerhin soll an dem kostenlosen Telefongewinnspiel jeder, der einen Telefonanschluss besitzt, teilgenommen haben. Die Telefonnummer wird deshalb auch neben dem vermeintlichen Gewinn ganz in den Mittelpunkt der Einladung gestellt.

Erfahrungsgemäß werden solche Gewinnmitteilungen auch tatsächlich zu Hunderten verschickt. Der Bundesgerichtshof hat 2002 in einem Prozess gegen einen Kaffeefahrten-Unternehmer festgestellt, dass pro eingesetztem Bus mindestens 1.500 gleichlautende Einladungen verschickt wurden. Und ein Aussteiger aus der Kaffeefahrten-Branche hat in einer Fernsehsendung von SAT1 2008 davon gesprochen, dass sogar bis zu 8.000 Offerten verschickt wurden, um 70 Teilnehmer zu gewinnen.

In diesem Fall stehen übrigens „Gewinne“ in Höhe von 400  Euro und 1.000  Euro im Mittelpunkt. Andererenorts liest man auch schon mal von teuren Geschenken. Aber da entpuppte sich das 50-teilige Haushalts-Set als Päckchen Streichhölzer, das halbe Schwein gab es tatsächlich, allerdings nur aus Marzipan mit einem Gewicht von 100g, das versprochene Fahrrad war ein Spielzeugmodell und der Wäschetrockner eine schlichte Wäscheleine. „Eine Espressomaschine für alle Paare“ verhieß die Einladung, in der Tat stand für alle Paare eine Espressomaschine zur Verfügung. Weibliche Gäste erhielten einen Karton, der sechs verschiedene Tiegel mit Hautcremes enthielt; laut Preisaufkleber sollte der Karton einen Wert von 149,50  Euro gehabt haben, der tatsächlich ermittelte Wert pendelte sich bei 2,34  Euro ein!

Weitere Auskünfte gibt es beim Amt für öffentliche Ordnung, Siegbert Morlock (Telefon 39-2338).

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