Fällen von Bäumen und Rückschnitt in den Wintermonaten
Baumhöhlen sind wertvoller Lebensraum
Der zulässige Zeitraum für Baumfällungen und Gehölzrodungen reicht von Oktober bis Ende Februar. Häufig sind ältere Bäume von Fällungen betroffen. Gerade sie sind aber aufgrund ihrer Strukturen besonders wichtig für viele gefährdete Tierarten: In den Höhlen und Spalten ziehen Vögel und Fledermäuse ihren Nachwuchs groß. Zahlreiche Insekten sind auf Totholz angewiesen. Oft genügt ein Rückschnitt, um einen alten Baum gefahrlos stehen zu lassen und somit den Lebensraum für bedrohte Arten für einige Jahre zu erhalten.
Feldhecken und –gehölze in der freien Landschaft sowie Röhrichtbestände unterliegen dem besonderen Biotopschutz. Sie dürfen generell nicht entfernt werden. Notwendige Pflegemaßnahmen wie abschnittsweises auf den Stock setzen von Hecken, Gehölzrückschnitte oder Schilfmahd können von Oktober bis Ende Februar vorgenommen werden. Das Abbrennen von Bäumen, Hecken, Gebüsch und Röhricht sowie der Pflanzen auf Wiesen, Rainen, Brachflächen oder Böschungen ist dagegen ganzjährig verboten.
Jeder einzelne kann mithelfen, die Lebensräume unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten! Weitere Informationen gibt es bei der Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamtes Calw, Tel. (0 70 51) 1 60 – 959.


