Regelungen zur Umweltzone verschärft
Die Regelungen für Fahrzeuge, die ohne Feinstaubplakette die Umweltzone Pforzheim oder Mühlacker befahren wollen, sind strenger geworden. Eine allgemeine Befreiung besteht ab Januar nur noch für Fahrzeuge, die für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit einem roten Kennzeichen oder einem Ausfuhrkennzeichen die Umweltzonen befahren. Die dann gültige Allgemeinverfügung ist im amtlichen Teil der morgigen Ausgabe der Pforzheimer Zeitungen veröffentlicht. Die gesetzlichen Ausnahmetatbestände wie z.B. für Schwerbehinderte mit Merkmal „aG“, zwei- und dreirädrige Kfz und Oldtimer mit „H-Kennzeichen“ gelten weiterhin.
Ab 1. Januar 2010 ist für folgende Fahrten eine Einzelausnahmegenehmigung erforderlich:
- Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwenigen Gütern oder Dienstleistungen
- mit Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstungskosten, wie zum Beispiel Kranaufbauten
- mit Schwerlasttransporten
- mit Benzin-Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator und den Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11 im Fahrzeugschein
- zu notwendigen, regelmäßigen Arztbesuchen
- zum Schichtdienst, sofern nicht auf den öffentlichen Nahverkehr ausgewichen werden kann
- zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen
- für Einzelfahrten aus speziellen Anlässen.
Ausnahmegenehmigungen können bei der Stadt Pforzheim oder dem Landratsamt Enzkreis beantragt werden. Für die Umweltzone Pfinztal ist das Landratsamt Karlsruhe zuständig.
In jedem Fall ist eine aktuelle Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung (erhältlich bei TÜV, Dekra oder einer zur Abgasuntersuchung zugelassenen Kfz-Werkstatt) erforderlich.
Den Antrag sowie weitere Informationen zum Thema Umweltzone finden Sie im Internet für Pforzheim unter www.pforzheim.de (Stichwort: Umweltzone), für den Enzkreis unter www.enzkreis.de (Stichwort: Umweltzone), sowie unter www.landkreis-karlsruhe.de, www.um.baden-wuettemberg.de (Umweltministerium).
Persönliche Beratung gibt es im Alten Rathaus Pforzheim in Zimmer 104 (Tel. 07231/39-3670, -3671) und für den Enzkreis bei der Zulassungsbehörde am Mühlkanal 3a (Tel. 07231/308-9856, -9857).

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